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   LSG Hamburg, 28.03.2013 - L 1 KA 9/10   

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https://dejure.org/2013,11873
LSG Hamburg, 28.03.2013 - L 1 KA 9/10 (https://dejure.org/2013,11873)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 28.03.2013 - L 1 KA 9/10 (https://dejure.org/2013,11873)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 28. März 2013 - L 1 KA 9/10 (https://dejure.org/2013,11873)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 37/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regressbescheid gegen Gemeinschaftspraxis -

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.03.2013 - L 1 KA 9/10
    Für Prüfungen der Wirtschaftlichkeit der Behandlungs- und Verordnungsweise ist eine vorgängige Beratung gemäß § 106 Abs. 5 S. 2 SGB V dann nicht erforderlich, wenn einzelne Fälle gänzlich unzulässiger Verordnungen in Frage stehen, wenn also dem Arzt zum Beispiel - wie hier - ein unzulässiger Off-Label-Use angelastet wird (BSG, Urteil vom 03.02.2010 - B 6 KA 37/08 R - Juris; BSG, Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R; jeweils m.w.N.).

    Unerheblich ist, ob dem Kläger bezüglich der unzulässigen Verordnungen ein Verschulden anzulasten ist, da Verordnungsregresse gemäß § 106 SGB V kein Verschulden des Vertragsarztes voraussetzen (BSG, Urteil vom 03.02.2010, a.a.O.).

    Eine Gegenrechnung der hypothetischen Kosten einer anderen zulässigen Therapie findet ebenfalls nicht statt (BSG, Urteil vom 03.02.2010, a.a.O.).

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Leistungen außerhalb des

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.03.2013 - L 1 KA 9/10
    Ebenso kann ein Arzneimittel auch dann, wenn es zum Verkehr zugelassen ist, grundsätzlich nicht zu Lasten der Krankenversicherung in einem Anwendungsgebiet verordnet werden kann, auf das sich die Zulassung nicht erstreckt (BSG, Urteil vom 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R; BSG, Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R; BSG, Urteil vom 27.06.2012 - B 6 KA 72/11 B; alle Juris).

    Das ist der Fall, wenn entweder die Erweiterung der Zulassung bereits beantragt ist und die Ergebnisse einer kontrollierten klinischen Prüfung der Phase III (gegenüber Standard oder Placebo) veröffentlicht sind und eine klinisch relevante Wirksamkeit bei vertretbaren Risiken belegen oder wenn außerhalb eines Zulassungsverfahrens gewonnene Erkenntnisse veröffentlicht sind, die über Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels in dem neuen Anwendungsgebiet zuverlässige, wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen zulassen und auf Grund derer in den einschlägigen Fachkreisen Konsens über einen voraussichtlichen Nutzen in dem vorgenannten Sinne besteht (BSG, Urteil vom 19.03.2002, a.a.O.; BSG, Urteil vom 26.09.2006, a.a.O.).

    Dabei muss die Qualität der wissenschaftlichen Erkenntnisse während und außerhalb eines arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens regelmäßig gleich sein, da es für den Schutz der Patienten gleichgültig ist, ob die erforderlichen Erkenntnisse innerhalb oder außerhalb eines Zulassungsverfahrens gewonnen worden sind (BSG, Urteil vom 26.09.2006, a.a.O.).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.03.2013 - L 1 KA 9/10
    Schließlich sei auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 347/98 - Juris) nicht berücksichtigt worden.

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (a.a.O.), wonach es mit dem Verfassungsrecht nicht zu vereinbaren ist, einen gesetzlich Krankenversicherten, der unter einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit leidet, für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten ärztlichen Behandlung auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder eine spürbare Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.03.2013 - L 1 KA 9/10
    Ebenso kann ein Arzneimittel auch dann, wenn es zum Verkehr zugelassen ist, grundsätzlich nicht zu Lasten der Krankenversicherung in einem Anwendungsgebiet verordnet werden kann, auf das sich die Zulassung nicht erstreckt (BSG, Urteil vom 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R; BSG, Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R; BSG, Urteil vom 27.06.2012 - B 6 KA 72/11 B; alle Juris).

    Das ist der Fall, wenn entweder die Erweiterung der Zulassung bereits beantragt ist und die Ergebnisse einer kontrollierten klinischen Prüfung der Phase III (gegenüber Standard oder Placebo) veröffentlicht sind und eine klinisch relevante Wirksamkeit bei vertretbaren Risiken belegen oder wenn außerhalb eines Zulassungsverfahrens gewonnene Erkenntnisse veröffentlicht sind, die über Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels in dem neuen Anwendungsgebiet zuverlässige, wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen zulassen und auf Grund derer in den einschlägigen Fachkreisen Konsens über einen voraussichtlichen Nutzen in dem vorgenannten Sinne besteht (BSG, Urteil vom 19.03.2002, a.a.O.; BSG, Urteil vom 26.09.2006, a.a.O.).

  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen des Off-Label-Use -

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.03.2013 - L 1 KA 9/10
    Gerechtfertigt ist eine verfassungskonforme Auslegung der in Betracht kommenden Regelungen nur, wenn nach den konkreten Umständen des Falles anzunehmen ist, dass sich der voraussichtlich tödliche Krankheitsverlauf innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums mit großer Wahrscheinlichkeit verwirklichen wird (BSG, Urteil vom 28.02.2008, a.a.O.; BSG, Urteil vom 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R - Juris).
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.03.2013 - L 1 KA 9/10
    Für Prüfungen der Wirtschaftlichkeit der Behandlungs- und Verordnungsweise ist eine vorgängige Beratung gemäß § 106 Abs. 5 S. 2 SGB V dann nicht erforderlich, wenn einzelne Fälle gänzlich unzulässiger Verordnungen in Frage stehen, wenn also dem Arzt zum Beispiel - wie hier - ein unzulässiger Off-Label-Use angelastet wird (BSG, Urteil vom 03.02.2010 - B 6 KA 37/08 R - Juris; BSG, Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 05.03.1997 - 1 BvR 1071/95

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnung der Kostenerstattung durch die

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.03.2013 - L 1 KA 9/10
    Es ist schließlich auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Frage nach der Wirtschaftlichkeit einer Leistung mit den Anforderungen des Arzneimittelrechts verknüpft und sie daher verneint wird, wenn ein Arzneimittel nicht bzw. nicht für die betreffende Indikation zugelassen ist (BVerfG, Beschluss vom 05.03.1997 - 1 BvR 1071/95 - Juris).
  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R

    Vertragsarzt - Verordnung von Fertigarzneimittel im Rahmen des Off-Label-Use -

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.03.2013 - L 1 KA 9/10
    Es handelt sich bei der vorliegenden Streitigkeit über die vertragsarztrechtliche Zulässigkeit von Arzneimittelverordnungen um einen Fall des § 106 SGB V und nicht um einen Regress wegen eines "sonstigen Schadens" im Sinne von § 48 Bundesmantelvertrag-Ärzte, denn im Streit steht ein Fehler der Verordnung selbst, nämlich die Verordnung außerhalb der erteilten Zulassung (vgl. BSG, Urteil vom 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - Juris).
  • BSG, 08.03.1995 - 1 RK 8/94

    Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel (hier: Edelfosin) -

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.03.2013 - L 1 KA 9/10
    Sollten die Verordnungen im Rahmen einer klinischen Studie erfolgt sein, wären sie bereits aus diesem Grunde unwirtschaftlich, da die vertragsärztliche Verordnung von Arzneimitteln für die Zeit der klinischen Prüfung nach §§ 40, 41 Arzneimittelgesetz ausscheidet, denn es ist nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, die medizinische Forschung zu finanzieren (BSG, Urteil vom 08.03.1995 - 1 RK 8/94; BSG, Urteil vom 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R; beide Juris).
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 44/06 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfmethode der eingeschränkten Einzelfallprüfung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.03.2013 - L 1 KA 9/10
    Diese Prüfmethode ist insbesondere dann sachgerecht, wenn - wie hier - das individuelle Vorgehen eines Arztes in bestimmten einzelnen Behandlungsfällen hinsichtlich des Verordnungsumfangs am Maßstab des Wirtschaftlichkeitsgebots überprüft werden soll (BSG, Urteil vom 27.06.2007 - B 6 KA 44/06 R - Juris).
  • BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 13/10 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Ausschluss eines Vorverfahrens vor dem

  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 20/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf krankheitsbedingt erforderliche Diät bei

  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 72/11 B

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Hochschulklinik - Bedeutung der

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch -

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